Dehr geehrte Tierhalter,
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlungbei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtetsind. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
-eine Entschädigung im Tierseuchenfall,
-die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung
-die Gewährung von Beihilfen durch die Tierseuchenkasse.
Der Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalter erhalten EndeDezember2020einen Meldebogen per Post.Solltedieser bis Mitte Januar 2021nicht bei Ihnen eingegangen sein,melden Sie sich bitte bei der Tierseuchenkasseum Ihren Tierbestand anzugeben.Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei derTierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.Auf dem Meldebogen oder per Internet sind die amStichtag 1.Januar 2021vorhandenen Tierezu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2021den Beitragsbescheid.
Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5desSächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzungder Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon,ob Sie Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zweckenhalten.Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigenVeterinäramthinweisen. Bitte unbedingt beachten:Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfender Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierhalter u.a.
Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen,Befundesowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.
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